Guten Tag liebes Team!
Mein Mandant hatte eine Auslandsdienstreise nach Österreich (Graz) im Oktober 2026.
Folgender Sachverhalt:
Mitarbeiter: Herr M (Dienstreise von Deutschland nach Österreich).
Reisedaten: 12.10.2026 (Anreise) bis 15.10.2026 (Abreise).
Anreisetag: 33,00 €
13.10. (Zwischentag, 24 Stunden): 50,00 €
14.10. (Zwischentag, 24 Stunden): 50,00 €
Abreisetag: 33,00 €
Meine Fragen:
1. Ist es üblich und anerkannt, dass der Arbeitgeber die Übernachtungspauschale von 351,00 € (3 × 117,00 €) ohne Einzelnachweis der Hotelkosten erstattet?
2. Wie muss ich die Lohnabrechnung steuerlich richtig gestalten? Welche konkreten Zahlungen muss ich ausbezahlen?
Habe ich einen Mehraufwand für die Übernachtung?
3. Muss man etwas beachten, wenn ein Mitarbeiter vor Ort zusätzlich einen Kleinbeleg für Verpflegung (z. B. Kaffee/Sandwich) einreicht?
Vielen lieben Dank & Beste Grüße