Ein Mitarbeiter hat ein Rentsharing abgeschlossen. Es gibt eine Leasingrate für das Unternehmen, diese steht für die betriebliche Fahrten und wird direkt vom Unternehmen überwiesen, Beispiel 800 €. Und es gibt eine Leasingrate, die der Mitarbeiter selbst überweist für die privaten Fahrten, Beispiel 500 €. Die private Leasingrate des Mitarbeiters ist genau die Höhe, die bei einer 1%-Regelung als geldwerter Vorteil behandelt werden würde.
Eine Entgeltumwandlung findet nicht statt. Alles was ich bisher recherchieren konnte war, solange die Firmen-Leasingrate direkt bezahlt wird, die Private Leasingrate der Mitarbeiter überweist und diese mindestens die Höhe des geldwerten Vorteils der 1%-Regelung abdeckt, muss das Fahrzeug nicht über die Lohnabrechnung laufen.
Die Firmen-Leasingrate wird als Betriebsausgabe gebucht und die Private Rate läuft direkt über den Mitarbeiter.
Für Ihre Unterstützung wäre ich sehr dankbar.