Expertenforum - Rentnern als geringfügig Beschäftigte

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  • 01
    Rentnern als geringfügig Beschäftigte

    Hallo,

    wir haben seit dem 01.10.2024 einen Rentner (seit 2015 Altersrente für besonders langjährige Versicherte) als geringfügig Beschäftigten eingestellt.

    Sehe ich das richtig, dass wir den Schlüssel (je nach RV-Freiheit) entweder 3301 mit PGS 119 oder 3101 mit 120 nutzen müssen?

    Oder gilt bei geringfügig Beschäftigten Rentner auch der SV-Schlüssel 6500 mit PGS 109?


    Besten Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Rentnern als geringfügig Beschäftigte

    Hallo A. K.,


    nach dem „Flexirentengesetz“ führt der Bezug einer Altersvollrente erst ab dem Folgemonat des Erreichens der „Regelaltersgrenze“ zum Eintritt der Rentenversicherungsfreiheit.


    Davon ausgehend, dass in Ihrem Sachverhalt der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, lautet bei Ausübung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung der Beitragsgruppenschlüssel „6100“ (Personengruppengruppenschlüssel „109“). Ist die Regelaltersgrenze bereits erreicht, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „6500“. Beiträge und Meldungen werden an die Minijob-Zentrale entrichtet.


    Überschreitet dagegen das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze (2024: 538,00 €) lautet in einem solchem Fall – vor Erreichen der Regelaltersgrenze - der Beitragsgruppenschlüssel „3111“ (Personengruppenschlüssel „120“). Nach Erreichen der Regelaltersgrenze lautet der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“)


    Beiträge und Meldungen werden dann an die zuständige Krankenkasse abgeführt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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