Liebes Expertenforum,
eine Rentnerin (Jahrgang 57 mit Altersrente für langjährig Versicherte) nahm vom 09.02.-12.03. eine kurzfristige Beschäftigung (PGS 110 BGS 0/0/0/0) auf. Der Arbeitgeber führte keine Abgaben zur KV und PV ab. Nun bekommt sie ein Schreiben von der GKV mit einer Nachberechnung von KV und PV für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Was könnte dafür die Erklärung sein?
Der Verdienst in dieser Zeit lag über BBG. Wenn die GKV Berufsmäßigkeit aufgrund der Höhe des Verdiensts festgestellt hätte, hätte die GKV doch den Arbeitgeber in Haftung nehmen müssen und zu einer Änderung zur PGS 119 mit BGS 3/3/2/1 auffordern müssen?
Mir ist nicht bekannt, ob die Rentnerin in der Krankenversicherung der Rentner oder freiwillig gesetzlich versichert ist. Kann es damit zu tun haben?
Freue mich über eine Information. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schmidt