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  • 01
    Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer bei Überschreiten der Regelaltersgrenze ohne Erhalt einer Altersrente

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Arbeitnehmer hat die Regelaltersgrenze überschritten und möchte daher seinen AN-Anteil an die Rentenversicherung zukünftig nicht mehr bezahlen, so das quasi nur noch der Arbeitgeber seinen Eigenanteil zahlt.


    Einen Antrag auf Altersrente hat der Mitarbeiter nicht gestellt und hat er auch nicht vor.

    Meiner Ansicht nach wäre das nur möglich, wenn er bereits eine Altersrente erhalten würde.

    Ist das richtig?


    Liebe Grüße

     

  • 02
    RE: Rentenversicherungspflicht für Arbeitnehmer bei Überschreiten der Regelaltersgrenze ohne Erhalt einer Altersrente

    Hallo ghwStB,

    für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, jedoch (noch) keine Rente in Anspruch nehmen und weiterhin mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, lautet der Beitragsgruppenschlüssel alternativlos „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Erst bei Bezug einer Altersvollrente ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr zu entrichten. Von daher stimmen wir Ihrer Einschätzung zu.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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