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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Die Arbeitnehmerin hat einen Rentenbescheid (Ausstellungsdatum 21.07.2026, Antragsstellung war 26.05.2025) erhalten mit rückwirkendem Rentenbeginn 01.06.2025. Laufende Zahlung erfolgen lt. Bescheid ab dem 01.09.2026, für die Monate 01.06.2025 bis 31.08.2026 erhält sie entsprechend Nachzahlung.

    Im Jahr 2025 war sie vom 16.06.-30.09.2025 in Krankengeldbezug.

    Ihre reguläre wöchentliche Arbeitszeit beträgt 31,20 Stunden/Woche.

    Im Jahr 2026 ist sie seit dem 22.01.2026 bis dato in Krankengeldbezug.

    Wie ist hier die Vorgehensweise?

     

  • 02
    RE: Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Guten Tag,


    durch die rückwirkende Gewährung einer Erwerbsminderungsrente ändert sich ab Rentenbeginn die Beitragsgruppe.

    In der Krankenversicherung ist der ermäßigte Beitragssatz zu verwenden. Die Arbeitslosenversicherung entfällt ganz.

    Daraus ergibt sich die ab Rentenbeginn zu verwendende Beitragsgruppe 3101 (Personengruppe 101).


    In dem von Ihnen geschilderten Fall ist daher zum 01.06.2025 der Beitragsgruppenwechsel zu melden (Abmeldung 31.05.2025 Grund 32, Anmeldung Beitragsgruppe 3101 Grund 12).


    Alle ursprünglich nach dem 01.06.2025 abgegebenen Meldungen sind zu stornieren und mit der neuen Beitragsgruppe abzugeben.


    Grundsätzlich endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis mit der Zustellung des Rentenbescheides bzw. mit dem letzten Tag der Krankengeldzahlung. Soweit das Beschäftigungsverhältnis nicht vorher beendet wurde, endet dies abweichend davon im Rahmen des § 7 Abs. 3 SGB IV einen Monat nach Zustellung des Rentenbescheides.


    Bezüglich des genauen Abmeldedatums ist eine Abstimmung mit der zuständigen Krankenkasse notwendig.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


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