Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter, geb. 1963, der ab 01.11.2025 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten hat. Diese wurde nun antragsgemäß mit Schreiben vom Juni 2026 rückwirkend ab 01.01.2026 in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen (Vollrente) umgewandelt. Der Mitarbeiter bleibt vorerst noch bei uns sozialversicherungspflichtig (über 603,00 € Brutto monatlich) beschäftigt.
Wie lautet ab 1.1.2026 der SV-Schlüssel (Personen- und Beitragsgruppe?)