Hallo,
eine Freundin von mir hat bei der DRV eine Reha beantragt und noch keinen Bescheid. Nun will sie bzw. muss sie eine Altersrente als Vollrente beantragen. Gemäß dem SGB VI ist dann die DRV nicht mehr zuständig. Wie verhält es sich mit der Verfahrensweise der Krankenkasse? Fordert dann die Krankenkasse die Akte von der DRV an bzw. gibt die DRV den Vorgang zügig an die Krankenkasse ab? Wie ist es, wenn die DRV die Reha aus medizinischen Gründen eindeutig bewilligen würde und nur der Antrag auf Altersrente dem entgegen steht? Prüft dann die Krankenkasse nochmal alles sozialmedizinisch oder richtet sich die Krankenkasse dann nach der Einschätzung der DRV?
Danke im Voraus und freundliche Grüße
Andreas Lorenz