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  • 01
    Reha, weil die DRV nicht zuständig ist

    Hallo,

    eine Freundin von mir hat bei der DRV eine Reha beantragt und noch keinen Bescheid. Nun will sie bzw. muss sie eine Altersrente als Vollrente beantragen. Gemäß dem SGB VI ist dann die DRV nicht mehr zuständig. Wie verhält es sich mit der Verfahrensweise der Krankenkasse? Fordert dann die Krankenkasse die Akte von der DRV an bzw. gibt die DRV den Vorgang zügig an die Krankenkasse ab? Wie ist es, wenn die DRV die Reha aus medizinischen Gründen eindeutig bewilligen würde und nur der Antrag auf Altersrente dem entgegen steht? Prüft dann die Krankenkasse nochmal alles sozialmedizinisch oder richtet sich die Krankenkasse dann nach der Einschätzung der DRV?

    Danke im Voraus und freundliche Grüße

    Andreas Lorenz

  • 02
    RE: Reha, weil die DRV nicht zuständig ist

    Sehr geehrter Herr Lorenz,


    wenn eine Vollrente wegen Alters beantragt oder bezogen wird, ist die Rentenversicherung nicht mehr für die Gewährung einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme zuständig. In der Regel wird dieser Antrag dann an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet mit der Bitte, in eigenem Namen über den Antrag zu entscheiden.


    Auch in Fällen, in denen bereits eine positive Entscheidung durch die Deutsche Rentenversicherung über die Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme getroffen wurde, jedoch noch keine Inanspruchnahme der Leistung erfolgte, wird der Bescheid gegenüber dem Kunden aufgehoben und der Antrag an die zuständige Krankenversicherung weitergeleitet.


    Im Allgemeinen obliegt es der Krankenversicherung, die Anträge einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass auch diese Leistungsentscheidung für den Kunden positiv ausfällt.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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