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ein MA ist 1952 geboren und hat somit die Regelaltersrente erreicht. Der MA bezieht allerdings noch KEINE Rente. Wie lautet hier der Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel?
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Guten Tag,
ein MA ist 1952 geboren und hat somit die Regelaltersrente erreicht. Der MA bezieht allerdings noch KEINE Rente. Wie lautet hier der Beitragsgruppenschlüssel und Personengruppenschlüssel?
Guten Tag,
in den Sozialversicherungszweigen existieren unterschiedliche Regelungen für Personen, die ohne einen Rentenbezug über das Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt sind. In der Rentenversicherung besteht bei einer solchen Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt weiterhin Versicherungspflicht. Nur der Bezug einer Vollrente führt zum Wegfall der Rentenversicherungspflicht.
Auch in der Kranken- und Pflegeversicherung besteht bei einer Weiterarbeit ohne einen Altersvollrentenbezug grundsätzlich die Versicherungspflicht fort.
Lediglich in der Arbeitslosenversicherung tritt mit Ablauf des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze Versicherungsfreiheit ein – unabhängig von der Zahlung einer Altersrente. In dem Fall hat nur der Arbeitgeber seinen Beitragsanteil zu leisten.
Es gilt die Beitragsgruppe „1121“ und die Personengruppe „101“, solange keine Altersrente bezogen wird.
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