Guten Tag werte Experten, folgende Frage:
Eine MA (geb. 1960) erreicht die Regelaltersgrenze und kann ab 01.01.2027 in Rente gehen.
Die MA war in früherer Zeit selbstständig und freiwillig ges. versichert. Der nebenbei noch bestehende Gewerbebetrieb wurde zum Ende 2025 endgültig eingestellt.
Zum 01.01.2023 wechselte sie in andere Aufgaben und trat in ein nichtselbständiges Arbeitsverhältnis ein. Die AOK bescheinigte zu diesem Zeitpunkt, dass sie wieder pflichtversichert ist, da diese Beschäftigung den Mittelpunkt ihrer Erwerbstätigkeit darstellt.
Zu diesem Zeitpunkt war sie bereits über 55 Jahre alt.
Die Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit waren wesentlich höher als die Einnahmen aus Gewerbebetrieb (zum Schluss negativ).
Kann nun mit Rentenantrag /-beginn wieder eine freiwillige KV/PV gefordert werden?
Nach Rentenbeginn wird ggf. beim selben AG weiterhin eine geringfügige Tätigkeit oder evtl. ein Arbeitsverhältnis im Midijob-Bereich mit Aktivrente angestrebt.
Ich danke bereits jetzt sehr herzlich für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße