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  • 01
    Regelaltergrenze erreicht, kein Rentenbezug

    Hallo,


    ich habe einen Arbeitnehmer der die Regelaltersgrenze erreicht hat.

    Der Arbeitnehmer bezieht keine Rente, er arbeitet ganz normal weiter.

    Würde ihn wie folgt schlüsseln:

    PGS 101

    BGS 1121

    U1+U2


    Würde mich über ein Feedback freuen.

    Vielen lieben Dank


     

  • 02
    RE: Regelaltergrenze erreicht, kein Rentenbezug

    Hallo Annalena,
     
    für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, jedoch (noch) keine Rente in Anspruch nehmen und weiterhin mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „1121“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Daher bestätigen wir die von Ihnen gewählte Schlüsselung. Darüber hinaus ist zu beachten, dass hier sowohl die Umlagen U1 und U2 als auch die Insolvenzgeldumlage vom Arbeitgeber zu entrichten sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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