Sehr geehrtes Expertenteam,
in der Lohnrechnung habe ich eine Arbeitnehmerin, die Hauptberuflich seit 01.11.2024 Referentin im Jurist. Vorbereitungsdienst in Dresden ist. Sie macht ihr 1. Staatsexamen. In der Allgemeine Informationen für den Juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen wird sie als Auszubildende bzw. jetzt laut meines Mandanten als Rechtsreferendarin im Beamtenverhältnis auf Widerruf behandelt. Sie ist privat Krankenversichert.
Nebenbei ist sie bei einem Rechtanwalt in einem Minijob beschäftigt. Nun ist sie bei unserem Mandanten ebenso als Beraterin angestellt und erhält 550€. Sie darf insgesamt mit 8h/Woche Nebentätigkeiten ausführen. Was eingehalten wird.
Nun meine Frage, kann ich sie als Minijob abrechnen oder muss ich eine sv-pflichtige Beschäftigung abrechenen? Gibt es dazu eine konkrete gesetzliche Gundlage?
Vielen Dank im Voraus.