Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Referentin im Jurist. Vorbereitungsdienst mit 2 Minijobs

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    in der Lohnrechnung habe ich eine Arbeitnehmerin, die Hauptberuflich seit 01.11.2024 Referentin im Jurist. Vorbereitungsdienst in Dresden ist. Sie macht ihr 1. Staatsexamen. In der Allgemeine Informationen für den Juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen wird sie als Auszubildende bzw. jetzt laut meines Mandanten als Rechtsreferendarin im Beamtenverhältnis auf Widerruf behandelt. Sie ist privat Krankenversichert.

    Nebenbei ist sie bei einem Rechtanwalt in einem Minijob beschäftigt. Nun ist sie bei unserem Mandanten ebenso als Beraterin angestellt und erhält 550€. Sie darf insgesamt mit 8h/Woche Nebentätigkeiten ausführen. Was eingehalten wird.

    Nun meine Frage, kann ich sie als Minijob abrechnen oder muss ich eine sv-pflichtige Beschäftigung abrechenen? Gibt es dazu eine konkrete gesetzliche Gundlage?


    Vielen Dank im Voraus.

  • 02
    RE: Referentin im Jurist. Vorbereitungsdienst mit 2 Minijobs

    Guten Tag,
     
    mehrere ausgeübte geringfügig entlohnte Beschäftigungen neben einer versicherungsfreien Beamtenbeschäftigung werden zusammengerechnet.
     
    Die Beamtentätigkeit ist keine versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung, so dass diese nicht mit den weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet wird.
     
    Die Rechtsreferendarin im Beamtenverhältnis ist in beiden Beschäftigungen in der Krankenversicherung generell versicherungsfrei und damit in der Pflegeversicherung nicht versicherungspflichtig. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht für die Mitarbeiterin Versicherungspflicht, weil das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt aus den beiden Beschäftigungen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Beide Beschäftigungen sind mit der Beitragsgruppe 0110 und dem Personengruppenschlüssel 101 zu melden.
     
    Nachlesen können Sie dies in den Geringfügigkeitsrichtlinien.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.