Expertenforum - Rechtskreisänderung von Ost auf West

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  • 01
    Rechtskreisänderung von Ost auf West

    Wir haben einen Mitarbeiter, der den Rechtskreis von Ost nach West wechselt zum 01.04.2025. Muss eine Abmeldung Grund 33 und Anmeldung 13 noch erstellt werden? Mein Programm macht dies.

  • 02
    RE: Rechtskreisänderung von Ost auf West

    Hallo Personal,
     
    in der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 26.06.2024 wurden die sich im Arbeitgeber-
    Meldeverfahren ergebenden Konsequenzen aufgrund des Wegfalls der Angabe des Rechtskreiskennzeichens West (W) und Ost (O) zum 01.01.2025 bewertet und
    entsprechende Festlegungen getroffen. Hiernach ist für Meldezeiträume ab dem 01.01.2025 in den Meldungen kein Rechtskreiskennzeichen anzugeben. Dies hat zur Folge, dass in Ihrem Sachverhalt durch den Rechtskreiswechsel  im Jahr 2025 keine weiteren Meldungen mit den Gründen „13“ und „33“ zu übermitteln sind.
     
    Für das Verfahren zum Nachweis, zur Weiterleitung und zur Abrechnung der Beiträge haben sich hingegen keine Änderungen zum 01.01.2025 ergeben. Ob diese Tatsache  in Ihrem Abrechnungsprogramm ggf. Auswirkungen auf das Meldewesen hat, können wir im Rahmen dieses Forums nicht beantworten.  
     
    Daher empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit dem Softwareanbieter aufzunehmen, um den Sachverhalt abschließend zu klären.

    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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