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  • 01
    Rabattfreibetrag

    Wir haben uns über das Thema Rabattfreibetrag informiert, dieser zur Einlösung beim Arbeitgeber bei bis zu 1.080€ jährlich liegt .

    Dazu haben wir noch ein paar Fragen.

    • Sind die 1.080€ jährlich für einen Mitarbeiter oder insgesamt für alle Mitarbeiter zu beachten?

    • Ist der Rabattfreibetrag steuer- und sozialversicherungsfrei (Beispiel: Mitarbeiter soll einen Gutschein in Höhe von 150,00€ bekommen, ist dieser Betrag auch gleich Netto oder werden von den 150,00€ noch Steuern- und Sozialversicherungsbeitrage abgezogen?

    • Wann bzw. wofür gilt dieser Gutschein? Wäre es möglich, für eine einmalige Sache oder einen Anlass einen internen Gutschein zu verschenken?

        Konkret als Beispiel für uns: Mitarbeiter bekommt einen einmaligen Gutschein von unserer Manufaktur in Höhe X.

        Wenn diese Möglichkeit bestehen würde, müssten wir es auf der Lohnabrechnung versehen und wie ist damit umzugehen?


    Vielen Dank! :)

  • 02
    RE: Rabattfreibetrag

    Sehr geehrter Fragesteller,


    nachfolgend dürfen wir auf die lohnsteuerlichen Aspekte Ihrer Frage eingehen und verweisen zu den SV-Themen auf die Fachexperten Sozialversicherung.


    der Rabattfreibetrag gilt für jeden einzelnen AN und für das jeweilige Kalenderjahr.


    Er bezieht sich nur auf Preisnachlässe bei der Überlassung eigener Dienstleistungen und Waren durch den Arbeitgeber, wirkt also z.B. nicht bei Ausgabe von Gutscheinen, mit denen AN bei anderen Unternehmen Waren/Dienstleistungen erhalten. Auch ein Weiterverkauf von Gutscheinen durch die Mitarbeiter ist nicht privilegiert.


    Im Lohnkonto ist mitarbeiterbezogen und mit entsprechenden Nachweisen zu erfassen, in welcher Höhe Rabatte gewährt wurden. Beträge oberhalb des Freibetrags sind zu versteuern.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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