Sehr geehrtes Expertenteam,
ich erstelle die Lohnabrechnung für einen Arbeitgeber in Sachsen, dessen Arbeitnehmer alle im Homeoffice arbeiten, die Mehrzahl davon in anderen Bundesländern. Nun stellte sich die Frage, ob die abweichende Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sachsen auch für die Arbeitnehmer gilt, die ihre Beschäftigung ausschließlich im Homeoffice außerhalb Sachsens erbringen? Soweit ich recherchiert habe, ist das (ausschließliche) Arbeiten im Homeoffice als vom Sitz des Arbeitgebers abweichender Beschäftigungsort anzusehen, danach würde ich bei Arbeitnehmer mit Homeoffice in einem anderen Bundesland als Sachsen den PV-Beitrag 50%/50% zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber aufteilen? Ist das korrekt?