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  • 01
    PV-Beitrag AN/AG Sachsen

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ich erstelle die Lohnabrechnung für einen Arbeitgeber in Sachsen, dessen Arbeitnehmer alle im Homeoffice arbeiten, die Mehrzahl davon in anderen Bundesländern. Nun stellte sich die Frage, ob die abweichende Beitragsaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Sachsen auch für die Arbeitnehmer gilt, die ihre Beschäftigung ausschließlich im Homeoffice außerhalb Sachsens erbringen? Soweit ich recherchiert habe, ist das (ausschließliche) Arbeiten im Homeoffice als vom Sitz des Arbeitgebers abweichender Beschäftigungsort anzusehen, danach würde ich bei Arbeitnehmer mit Homeoffice in einem anderen Bundesland als Sachsen den PV-Beitrag 50%/50% zwischen Arbeitgeber und Arbeitgeber aufteilen? Ist das korrekt?

  • 02
    RE: PV-Beitrag AN/AG Sachsen

    Guten Tag,
     
    die Anwendung des maßgebenden Beitragssatzes für die Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Beschäftigungsort im Sinne des § 9 Sozialgesetzbuch (SGB) IV. Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Sofern ein Arbeitnehmer von einem Homeoffice aus arbeitet, gilt sein Homeoffice als Arbeitsstätte.
     
    Da nach Ihrer Schilderung die Beschäftigung „überwiegend“ von zu Hause aus ausgeübt wird, findet hier die Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung des Rechtskreises Anwendung, dem die Heimatadresse zuzurechnen ist.
     
    Sofern die Beschäftigung nicht in Sachsen ausgeübt wird, gilt der besondere Beitragssatz für die Pflegeversicherung für das Bundesland Sachsen nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 

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