Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    PUEG Anmeldung bei Einmalzahlung nach Austritt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir zahlen ausgeschiedenen Mitarbeitern nach dem Austritt eine variable Prämie für das Kalenderjahr 2025. Die Auszahlung erfolgt im Juli 2026, wobei diese ausgeschiedenen Mitarbeiter im Auszahlungsmonat nicht als aktive Mitarbeiter geschlüsselt sind.


    Wenn der Austritt in 2026 stattgefunden hat, wird das variable Entgelt im Austrittsmonat sozialversicherungsrechtlich verbeitragt. Im Austrittsmonat haben wir die Daten für die Anzahl der Kinder durch das PUEG übermittelt bekommen, daher ist unserer Meinung nach keine erneute Anmeldung für das PUEG im Auszahlungsmonat vorzunehmen, ist das korrekt?


    Freundliche Grüße

    Bettina Oehler

  • 02
    RE: PUEG Anmeldung bei Einmalzahlung nach Austritt

    Sehr geehrte Frau Oehler,
     
    Die beitragsabführenden Stellen und die Pflegekassen erheben die zum Nachweis der Elterneigenschaft sowie die zur Ermittlung der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder des beitragspflichtigen Mitglieds erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern. Dazu melden sie das beitragspflichtige Mitglied zu dem Abrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern an.
     
    Nach unserem Verständnis ist für bereits ausgeschiedene Beschäftigte bei Zahlung einer Prämie für die zurückgelegte Beschäftigung eine Anmeldung bzw. Abfrage nicht notwendig, da beitragsrechtlich die Variablen des Zuordnungsmonats maßgebend sind.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.