Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Prüfung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich möchte gerne wissen, wann diese Prüfung vorgenommen werden muss. Erfolgt die Prüfung ab Beginn des Falles oder ist sie monatlich durchzuführen?


    Außerdem bitte ich um Information, wie das Ergebnis beziehungsweise die Durchführung der Prüfung der Krankenkasse mitgeteilt wird.


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Prüfung

    meine Frage bezieht sich auf die Anfrage von Frau Siebenlist vom 15.06.2026.

  • 03
    RE: Prüfung

    Hallo Personal_BW,

    die Feststellung, ob beitragspflichtige Einnahmen aus arbeitgeberseitigen Leistungen anfallen, erfolgt immer auf Basis der zu Beginn der Zahlung einer Sozialleistung maßgebenden Verhältnisse für einen Vollmonat. Sie erfolgt zum Beginn der Sozialleistung, mit jedem Wegfall oder Hinzukommen einer arbeitgeberseitigen Leistung.

    Die Beurteilung, ob die in § 23c SGB IV genannten Einnahmen der Beitragspflicht unterliegen, obliegt dem Arbeitgeber. Damit diese getroffen werden kann, hat der Arbeitgeber der zuständigen Krankenkasse das Nettoarbeitsentgelt und die beitragspflichtigen arbeitgeberseitigen Brutto- und Netto-Leistungen mitzuteilen.

    Im Gegenzug wird dem Arbeitgeber durch die Krankenkasse die Höhe der Brutto- und Netto-Sozialleistung mitgeteilt.

    Die Mitteilung des Arbeitgebers als auch die Rückmeldung der Krankenkasse im Rahmen des § 23c SGB IV erfolgt mit den jeweiligen Entgeltbescheinigungen durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen.

    Im Einzelfall kann es hilfreich sein, mit der betreffenden Krankenkasse vorab Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise mit dieser abzustimmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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