Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Prüfung Übergangsbereich

    Guten Tag,

    bei Einstellung wird eine Lohnstaffelung vereinbart, die erstmalig nach Ablauf der ersten 3 Monate Betriebszugehörigkeit und dann nochmals nach 3 Monaten greift.

    Wie prüfe ich den Übergangsbereich? Erstmalig vorausschauend für 1 Jahr bei Eintritt und dann jedesmal wieder vorausschauend für 1 Jahr ab dem Zeitpunkt wenn die Lohnerhöhung eintritt?


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Prüfung Übergangsbereich

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich ist bei der Prüfung der Anwendbarkeit der Regelungen des Übergangsbereiches von dem regelmäßigen Arbeitsentgelt auszugehen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat.
     
    Ob die maßgebenden Entgeltgrenzen regelmäßig im Monat oder nur gelegentlich unter- oder überschritten werden, ist bei Beginn der Beschäftigung und erneut bei jeder dauerhaften Veränderung in den Verhältnissen (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) im Wege einer vorausschauenden Betrachtung zu beurteilen.
     
    Dabei dürfen Änderungen des Arbeitsentgelts erst von dem Zeitpunkt an berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das neue Entgelt besteht.
     
    Für den von Ihnen geschilderten Fall bedeutet das, dass jeweils mit der neuen Lohneinstufung nach 3 Monaten eine neue vorausschauende Beurteilung notwendig ist.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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