Hallo liebe Experten,
eine Mitarbeiterin hat für nächstes Jahr 3 Monate unbezahlten Urlaub beantragt.
Mit ihrem aktuellen Entgelt liegt sie über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und auch der zu erwartenden JAEG nächstes Jahr.
Wenn ich den Entgeltausfall durch den unbezahlten Urlaub berücksichtige, würde sie aber unter die JAEG fallen.
Wie muss ich den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs bei der Prüfung der Versicherungspflicht zum 01.01.2027 berücksichtigen?
- Wird die JAEG dann auch um die 3 Monate reduziert und sie bliebe freiwillig oder
- wird das Entgelt der 9 Monate gegen die volle JAEG geprüft und sie würde dadurch pflichtig?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
VG Brigitte