Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mitarbeiter wechselt zum 01.09.2026 von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem Minijob. Das monatliche Einkommen beträgt 450,- € und im November 2026 wird eine Jahressonderzahlung in Höhe von 865,- € ausbezahlt.
Ich bitte Sie um Auskunft, ob die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze in diesem Fall auf Basis des Kalenderjahres oder eines Zeitjahres erfolgt.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.