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  • 01
    Prüfen JAEG-Grenze 2025/2026 - Überschreiten/Unterschreiten - KV/PV-Status ab 2026

    Liebes Expertenforum,


    Folgender Sachverhalt:

    Bei vier aktuellen Mitarbeitern (davon sind bisher zwei freiwillig kv/pv-versichert und zwei ganz normal kv/pv-pflichtversichert) sind wir uns nicht ganz sicher, welcher KV/PV-Status nun ab dem Jahr 2026 gilt.

    Die regelmäßigen Jahresarbeitsentgelte (bereinigt um unregelmäßige Entgelte)

    für das Jahr 2025 betragen bei

    Mitarbeiter A: 75.995,83 Euro (freiwillig kv/pv-versichert)

    Mitarbeiter B: 75.715,04 Euro (kv/pv-pflichtversichert)

    Mitarbeiter C: 72.905,06 Euro (kv/pv-pflichtversichert)

    Mitarbeiter D: 74.090,40 Euro (freiwillig kv/pv-versichert)

    Die voraussichtlichen, regelmäßigen Jahresarbeitsentgelte

    für das Jahr 2026 betragen bei

    Mitarbeiter A: 79.960,49 Euro (freiwillig kv/pv-versichert)

    Mitarbeiter B: 80.316,27 Euro (kv/pv-pflichtversichert)

    Mitarbeiter C: 79.257,34 Euro (kv/pv-pflichtversichert)

    Mitarbeiter D: 76.715,62 Euro (freiwillig kv/pv-versichert)


    Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns bitte zeitnah mitteilen könnten, welcher KV/PV- Status bei den jeweiligen Mitarbeitern ab dem Jahr 2026 gilt.


    Für Ihre Bemühungen vielen aufrichtigen Dank bereits im Voraus.


    Freundliche Grüße

    Fragesteller


     

  • 02
    RE: Prüfen JAEG-Grenze 2025/2026 - Überschreiten/Unterschreiten - KV/PV-Status ab 2026

    Guten Tag,
     
    Beschäftigte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 77.400 Euro (2026) überschreitet, sind von der Krankenversicherungspflicht ausgenommen. Die maßgebliche JAE-Grenze im Jahr 2025 lag bei 73.800 Euro.
     
    Die Versicherungsfreiheit besteht von Beginn der Beschäftigung an, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt aus der zu beurteilenden Beschäftigung bei vorausschauender Betrachtung (Prognose) die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Unterliegt der Arbeitnehmer hingegen zunächst der Versicherungspflicht, weil die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschritten ist, endet diese im Falle der Entgelterhöhung mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens, vorausgesetzt, dass das zu erwartende regelmäßige Arbeitsentgelt des nächsten Kalenderjahres auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Dieses Entgelt ist ebenfalls im Wege einer Prognose festzustellen.
     
    Die Beurteilung muss wie folgt vorgenommen werden:
     
    Mitarbeiter A: 79.960,49 Euro (freiwillig kv/pv-versichert) – Überschreitung JAE-Grenze 2025 und 2026, bleibt auch im Jahr 2026 krankenversicherungsfrei.
     
    Mitarbeiter B: 80.316,27 Euro (kv/pv-pflichtversichert) – Überschreitung der JAE-Grenze 2025 und 2026. Die Versicherungspflicht endet zum 31.12.2025.
     
    Mitarbeiter C: 79.257,34 Euro (kv/pv-pflichtversichert) - Überschreitung der JAE-Grenze 2026. Nicht aber 2025. Wird auch 2027 überschritten, endet die Versicherungspflicht zum 31.12.2026.
     
    Mitarbeiter D: 76.715,62 Euro (freiwillig kv/pv-versichert) – keine Überschreitung der JAE-Grenze 2026, es tritt Krankenversicherungspflicht ab 01.01.2026 ein.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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