Liebes Expertenforum,
Folgender Sachverhalt:
Wir prüfen jedes Jahr am Ende des Abrechnungsjahres (i.d.R. im Dezember), ob unsere versicherungsfreien Beschäftigten (freiwillig gesetzlich versichert oder privat versichert) auch im Folgejahr weiterhin von der Versicherungspflicht ausgenommen sind. Ebenso schauen wir uns uns, ob evtl. versicherungsfreie Beschäftigte durch z.B. Arbeitszeitreduzierung ggf. wieder versicherungspflichtig werden oder andersrum durch z.B. Lohnerhöhungen neue, versicherungsfreie Beschäftigte dazu kommen.
Uns würde v.a. interessieren, wie man korrekt prüft, wenn es darum geht, wenn ein Beschäftigter, der im Jahr 2026 normal gesetzlich versichert ist und der die Versicherungspflichtgrenze 2026 (77.400 Euro) mit hinreichender Wahrscheinlichkeit (rd. 79.000 Euro) überschreitet, im Jahr 2027 ggf. versicherungsfrei wird. Wie prüft man die beiden Versicherungspflichtgrenzen richtig in den Jahren 2026 (77.400 Euro) und 2027 (voraussichtlich 84.600 Euro) im Zusammenhang mit den regelmäßigen Arbeitsentgelten in den beiden Jahren?
Vielen aufrichtigen Dank für Ihre Bemühungen bereits im Voraus.
Freundliche Grüße
Fragesteller