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  • 01
    Provisionen: Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub

    Schönen Guten Tag,


    ich kenne die Regelung aus den Entgeltfortzahlungsgesetz so, das die Arbeitnehmer bei Krankheit und Urlaub Anspruch auf Weiterzahlung dieser Bezüge haben. Einen errechneten Durchschnitt aus den letzten 3 Monaten.


    Nun bin ich aber in einem Unternehmen mit Tarifvertrag (TVöD-S) beschäftigt. Hier wird diese Regelung nicht angewandt. In der Nebenabrede zum Arbeitsvertrag ist folgendes hinterlegt:

    Bei der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 21 TVöD-S werden die über die tariflichen Bezüge hinausgehenden Provisions und Bonifikationsanteile nicht berücksichtigt.


    Darf hier die Provision vertraglich hinausgenommen werden? § 21 TVöD-S besagt nur das Überstunden, Leistungsentgelte, Jahressonderzahlungen etc. nicht zur Bemessungsgrundlage gehören.


    Danke für Ihre Einschätzung.

  • 02
    RE: Provisionen: Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub

    Guten Tag,


    grundsätzlich sind laufend anfallende Vergütungsbestandteile im Rahmen der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen. Es gilt das Lohnausfallprinzip und es ist - ggf. durch eine Durchschnittsbetrachtung - zu ermitteln, welche konkrete Vergütung durch die Arbeitsunfähigkeit entfallen ist und ausgeglichen werden muss. § 21 TVöD-S enthält dagegen eine Berechnungsregel.

    Dies spricht für eine Unwirksamkeit der Klausel bzw. dafür, dass die variablen Vergütungsbestandteile im Rahmen des Entgeltausfallprinzips in die Entgeltfortzahlung einzuberechnen sind.

    Unter Einbeziehung der konkreten Dokumente kann dies ein Fachanwalt für Arbeitsrecht abschließend prüfen.


    Viele Grüße

    Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

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