Sehr geehrte Damen und Herren,
für einen angestellten Fahrlehrer soll die Privatnutzung des Fahrschulautos erlaubt und im Rahmen der Fahrtenbuchmethode abgerechnet werden.
Frage 1: da der Fahrlehrer überwiegend im Fahrschulauto beschäftigt ist und nur stundenweise im Büro, würde ich davon ausgehen, dass es Legitim ist, keine 1. Tätigkeitsstätte festzulegen und dass demnach auch die Strecken von Zuhause zum Fahrschüler bzw. ins Büro und zurück nicht dem "Weg zur Arbeit" entsprechen, sondern dienstliche Fahrten sind. Ergo würde hier noch kein zu versteuernder Vorteil anfallen.
Frage 2: Wenn der Fahrlehrer zwischen zwei Fahrschülern nach Hause fährt, z.B. in der Mittagspause, gelten dann die Fahrten nach Hause und zurück als Privatfahrt? Und muss dann der Ort, an dem der Fahrschüler abgesetzt wurde, als Startpunkt gewählt werden, selbst wenn dieser weiter von seinem Zuhause entfernt ist als z.B. das Fahrschulbüro?
Für Ihre Einschätzung danke ich.