Sehr geehrtes Expertenteam,
der Arbeitnehmer hat seinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nicht voll ausgeschöpft. Die Ehefrau ist auch privat versichert, aber zur Zeit aus der Lohnfortzahlung bei ihrem Arbeitgeber. Müssen wir, für die Zeit, wo sie aus der Lohnfortzahlung ist, ihre private KV bis zur Höchstgrenze, übernehmen?
Mir freundlichen Grüßen