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  • 01
    Private Krankenversicherung Zuschuss für Ehepartner

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    der Arbeitnehmer hat seinen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung nicht voll ausgeschöpft. Die Ehefrau ist auch privat versichert, aber zur Zeit aus der Lohnfortzahlung bei ihrem Arbeitgeber. Müssen wir, für die Zeit, wo sie aus der Lohnfortzahlung ist, ihre private KV bis zur Höchstgrenze, übernehmen?

    Mir freundlichen Grüßen

  • 02
    RE: Private Krankenversicherung Zuschuss für Ehepartner

    Guten Tag,
     
    der Beitragszuschuss zur PKV wird grundsätzlich auch für Angehörige wie Ehepartner, Lebenspartner und Kinder gewährt, wenn diese bei einer Pflichtversicherung des Arbeitnehmers familienversichert wären. Einen Anspruch auf einen Beitragszuschuss für seine Angehörigen hat ein Arbeitnehmer jedoch nur dann, wenn der Angehörige ebenfalls privat krankenversichert ist. Nicht erforderlich ist, dass die private Versicherung des Arbeitnehmers und die seiner Angehörigen bei demselben Versicherungsunternehmen bestehen.
      
    Bestünde dem Grunde nach also ein Anspruch auf eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, können die Aufwendungen für die privat krankenversicherten Angehörigen berücksichtigt werden. Hier ist ebenfalls eine Bescheinigung des Versicherungsunternehmens notwendig, in der bestätigt wird, dass die Versicherung den gesetzlich geforderten Voraussetzungen entspricht. Besteht aber dem Grunde nach kein Anspruch auf eine Familienversicherung, ist ein Beitragszuschuss für die Ehefrau nicht möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 

  • 03
    RE: Private Krankenversicherung Zuschuss für Ehepartner

    Hallo Expertenteam,

    dass war uns alles klar, aber die Frage ist, sind wir verpflichtet den Beitrag der Ehefrau, bis zur Höchstgrenze, aus zu übernehmen, wenn die Ehefrau bei ihrem Arbeitgeber aus der Lohnfortzahlung (länger krank als 6 Wochen) ist.


    Mit freundlichen Grüßen

     

  • 04
    RE: Private Krankenversicherung Zuschuss für Ehepartner

    Guten Tag,
     
    nach § 10 SGB V können in der Familienversicherung u.a. Ehegatten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden, wenn diese Familienangehörigen nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind.
     
    Ausgehend davon, dass die Ehefrau eine krankenversicherungsfreie Beschäftigung ausübt oder von der Versicherungspflicht befreit ist und demnach kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht, ist ein Beitragszuschuss von Ihnen für die Ehefrau nicht zu leisten.
     
    Da uns für eine Beurteilung im Rahmen des Forums nicht alle Informationen vorliegen, können wir Ihnen nur eine allgemeine Auskunft geben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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