Hallo liebe Experten!
Wir beschäftigen viele Werkstudenten (BG 0100) mit einer Vergütung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Es gibt immer wieder unterschiedliche Aussagen in Bezug auf die Krankversicherung. Müssen sich Werkstudenten die oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, selbst krankenversichern und können weder familienversichert in der GKV noch privat krankenversichert über die Eltern sein, stimmt das? Sie müssen zwar über die Abrechnung keine Beiträge zur KV zahlen, aber sich trotzdem eigenständig versichern.
Auch unter den Hintergrund des neuen Verfahrens "PKV über ELSTAM" nicht unrelevant, da hier KV Zuschüsse gemeldet werden, die nicht plausibel sind.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!