Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Praxisintegrierte schulische Ausbildung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unser Mandant wird für den praktischen Teil der schulischen Ausbildung zur Sozialassistentin verantwortlich sein. Im entsprechenden Praxisvertrag ist angegeben, dass keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Wie sieht hier die sv-rechtliche Beurteilung aus? Wir gehen von einer Familienversicherung KV/PV aus.


    Vielen Dank !

  • 02
    RE: Praxisintegrierte schulische Ausbildung

    Guten Tag,
     
    bei praxisintegrierten Ausbildungen besteht regelmäßig Sozialversicherungspflicht nur bei Vorliegen eines Ausbildungsvertrages mit dem Betrieb und einem Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.
     
    Liegt dieses nicht vor, ist davon auszugehen, dass es an einem Beschäftigungsverhältnis mangelt. Die Praxisphasen sind in diesem Zusammenhang Bestandteil der schulischen Ausbildung.
     
    Insoweit besteht keine Sozialversicherungspflicht. Eine Familienversicherung ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Praxisintegrierte schulische Ausbildung

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Noch zwei kurze Rückfragen dazu.

    Es liegt demnach keine SV-Pficht vor, da es an einer Ausbildungsvergütung mangelt? Ein Ausbildungsvertrag ist vorhanden. Macht es einen Unterschied, ob auf eine Vergütung verzichtet wird? Es heißt wortwörtlich: "Die Auszubildende verzichtet auf die Zahlung einer Vergütung."


    Mit freundlichen Grüßen


    J. Wegner

  • 04
    RE: Praxisintegrierte schulische Ausbildung

    Guten Tag,
     
    in unserer Antwort vom 23.07.2026 sind wir davon ausgegangen, dass kein Ausbildungsvertrag geschlossen wurde, da nach Ihren Angaben ein Praxisvertrag vorliegt.
     
    Sozialversicherungspflicht liegt immer dann vor, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt und eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Beide Voraussetzungen müssen hier vorliegen.
     
    Nach unseren Informationen beinhalten Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten schulischen Ausbildung immer auch eine Ausbildungsvergütung, auf die grundsätzlich nicht verzichtet werden kann.
     
    Daher ist davon auszugehen, dass bei einem Ausbildungsvertrag generell Sozialversicherungspflicht vorliegt, da dieser immer eine Ausbildungsvergütung vorsieht.
     
    Sofern dem entgegen jedoch arbeitsrechtlich wirksam auf diese Ausbildungsvergütung verzichtet wird bzw. werden kann, liegen die Voraussetzungen der Sozialversicherungspflicht nicht vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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