Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mandant wird für den praktischen Teil der schulischen Ausbildung zur Sozialassistentin verantwortlich sein. Im entsprechenden Praxisvertrag ist angegeben, dass keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Wie sieht hier die sv-rechtliche Beurteilung aus? Wir gehen von einer Familienversicherung KV/PV aus.
Vielen Dank !