Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Praxisintegrierte schulische Ausbildung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unser Mandant wird für den praktischen Teil der schulischen Ausbildung zur Sozialassistentin verantwortlich sein. Im entsprechenden Praxisvertrag ist angegeben, dass keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Wie sieht hier die sv-rechtliche Beurteilung aus? Wir gehen von einer Familienversicherung KV/PV aus.


    Vielen Dank !

  • 02
    RE: Praxisintegrierte schulische Ausbildung

    Guten Tag,
     
    bei praxisintegrierten Ausbildungen besteht regelmäßig Sozialversicherungspflicht nur bei Vorliegen eines Ausbildungsvertrages mit dem Betrieb und einem Anspruch auf eine Ausbildungsvergütung.
     
    Liegt dieses nicht vor, ist davon auszugehen, dass es an einem Beschäftigungsverhältnis mangelt. Die Praxisphasen sind in diesem Zusammenhang Bestandteil der schulischen Ausbildung.
     
    Insoweit besteht keine Sozialversicherungspflicht. Eine Familienversicherung ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen möglich.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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