Hallo,
wir haben einige Medizinstudenten, die ihr praktisches Jahr (PJ) bei uns absolvieren. Beim PJ handelt es sich ja um einen vorgeschriebenen Teil des Studiums und damit wäre es als vorgeschriebenes Zwischenpraktikum sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen. So erfolgt unsererseits auch die Meldung mit Personengruppenschlüssel 190 und KV/PV, RV sowie AV versicherungsfrei. Für die Zeit als PJ erhalten die Studenten eine Aufwandsentschädigung. Das PJ wird in Vollzeit mit 40 Std/Woche absolviert.
Nun haben wir den Fall, dass einige Studenten bereits als Werkstudent bei uns tätig sind/waren und gerne während dem PJ als Werkstudent weiter tätig sein möchten.
Ist dies grundsätzlich möglich? Falls ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wie ist die Beurteilung hinsichtlich der 20-Stunden-Grenze, welche für das Werkstudentenprivileg maßgebend ist?
Wie verhält es sich bezüglich dem Arbeitszeitgesetz und der 48 Stunden pro Woche?
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Einschätzung.