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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Praktikum zur Anerkennung Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin

    Guten Tag,

    wie ist der Personengruppenschlüssel und die sozialversicherungspflichtige Beurteilung für ein Anerkennungsjahr Soziale Arbeit, wenn ein Bachelor Soziale Arbeit vorliegt und der Vertrag über ein Anerkennungspraktikum nach Tarifvertrag TV KB (TV Ausbildung) mit Entgelt abgeschlossen wurde. Ich gehe von voller Sozialversicherungspflicht aus, aber der Personengruppenschlüssel ist nicht zu ermitteln.

    Herzliche Grüße

  • 02
    RE: Praktikum zur Anerkennung Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin

    Guten Tag,
     
    das Anerkennungsjahr oder auch Berufspraktikum ist die berufspraktische Tätigkeit, die Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in einigen Bundesländern Deutschlands nach dem Studium absolvieren müssen, um die staatliche Anerkennung in ihrem Berufsstand zu erlangen.
    Das eigentliche Studium ist zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgreich abgeschlossen, so dass das Anerkennungsjahr nicht als vorgeschriebenes Nachpraktikum eingestuft werden kann.
     
    Aus diesem Grund tritt Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein. Aus unserer Sicht ist deshalb die Beitragsgruppe 1111 und der Personengruppenschlüssel 101 zu verwenden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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