Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Praktikum eines Lehramtsstudenten zum Vorbereitungsdienst

    1. Person und Studienstatus

    • Der Praktikant studiert Lehramt und ist laut vorliegender Immatrikulationsbescheinigung im 1. Mastersemester eingeschrieben.

    • Die Immatrikulationsbescheinigung weist eine Gültigkeit bis 30.09.2026 aus. Es ist möglich, dass die Bescheinigung ab 01.10.2026 lediglich noch nicht vorgelegt wurde und das Studium tatsächlich fortbesteht.

    • Ein ausdrückliches Studienabschlussdatum (Zeugnis, Prüfungsleistung) liegt uns nicht vor; nach Aktenlage ist von einem laufenden Masterstudium auszugehen.

    • Der Praktikant hat angegeben, gesetzlich krankenversichert zu sein.


    2. Art des Praktikums und vertragliche Einordnung

    • Der Praktikant absolviert vom 15.09.2026 bis 14.10.2026 ein Praktikum in unserem Unternehmen. Mit ihm wurde eine Vereinbarung zur Durchführung eines Praktikums abgeschlossen.

    • Uns liegt keine Studien‑ oder Prüfungsordnung vor, in der dieses Praktikum als Pflichtpraktikum (Vor‑, Zwischen- oder Nachpraktikum) normiert wäre. Vorliegend ist lediglich ein Informationsblatt des Baden‑Württemberg Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, in dem von einem „Vorbereitungsdienst für das Lehramt Gymnasium“ die Rede ist.


    3. Entgelt und Arbeitszeit

    • Monatliches Arbeitsentgelt: 1.300 EUR brutto.

    • Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden.


    Fragen an das Expertenforum

    • Wie ist das geschilderte Praktikum sozialversicherungsrechtlich einzuordnen (Pflichtpraktikum oder nicht vorgeschriebenes Praktikum)?

    • Welche Personengruppe und Beitragsgruppen sind für den beschriebenen Sachverhalt anzuwenden?

    • Hat der Bezug zum späteren Vorbereitungsdienst für das Lehramt (Referendariat) Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung?

    • Ändert sich die Beurteilung, wenn der Praktikant über den 30.09.2026 hinaus weiterhin immatrikuliert ist oder wenn das Studium während des Praktikums endet?


    Für Ihre Einschätzung und Hinweise zur korrekten sozialversicherungsrechtlichen Einordnung (Personengruppe, Beitragsgruppe, ggf. Abgrenzung Pflicht‑ vs. nicht vorgeschriebenes Praktikum sowie Vor-/Zwischen-/Nachpraktikum) bedanken wir uns im Voraus.

     

  • 02
    RE: Praktikum eines Lehramtsstudenten zum Vorbereitungsdienst

    Hallo Gehaltsteam,


    bei dem „Vorbereitungsdienst für das Lehramt Gymnasium“ könnte es sich nach unserer Auffassung um einen Ausbildungsabschnitt handeln, welcher unmittelbar mit dem Studium in Verbindung steht. Daher wäre dies einem vorgeschriebenen Praktikum gleichzustellen.


    Da aufgrund Ihrer Fallschilderung für uns nicht erkennbar ist, ob die betroffene Person zum Zeitpunkt des Praktikums zum Personenkreis der ordentlichen Studierenden zählt, können wir keine Aussage dazu treffen, ob es sich hierbei um ein Vor-, Zwischen- oder Nachpraktikum handelt.


    Daher raten wir Ihnen, die fehlenden Informationen und Unterlagen (z. B. Nachweis des Status eines ordentlichen Studierenden, Nachweis zur Verpflichtung des Praktikums) von der betreffenden Person anzufordern und unter Beifügung dieser eine verbindliche Stellungnahme von der betreffenden Krankenkasse anzufordern.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

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