Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Praktikantin, die an einer Hochschule einen anerkannten Brückenkurs belegt, damit ihr ausländisches Studium anerkannt wird. Während dieses Kurses muss sie ein Praktikum (mindestens 100 Tage) absolvieren. Dieses Praktikum ist nicht in der Prüfungsordnung der Hochschule vorgesehen, aber vom Senat lt. Gesetz über die staatliche Anerkennung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen im Land Berlin vorgeschrieben. Sie bekommt monatlich ca. 400 € ausgezahlt. Wie ist in diesem Fall der Personengruppen- und SV-Schlüssel. Ist nur die Unfallversicherung pflichtig? Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.
Mir freundlichen Grüßen.
Britta B.