Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Praktikenten*innen Personengruppen und SV-Schlüssel Anerkennung ausl. Ausbildung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben eine Praktikantin, die an einer Hochschule einen anerkannten Brückenkurs belegt, damit ihr ausländisches Studium anerkannt wird. Während dieses Kurses muss sie ein Praktikum (mindestens 100 Tage) absolvieren. Dieses Praktikum ist nicht in der Prüfungsordnung der Hochschule vorgesehen, aber vom Senat lt. Gesetz über die staatliche Anerkennung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen im Land Berlin vorgeschrieben. Sie bekommt monatlich ca. 400 € ausgezahlt. Wie ist in diesem Fall der Personengruppen- und SV-Schlüssel. Ist nur die Unfallversicherung pflichtig? Für die Beantwortung bedanke ich mich im Voraus.

    Mir freundlichen Grüßen.

    Britta B.

  • 02
    RE: Praktikenten*innen Personengruppen und SV-Schlüssel Anerkennung ausl. Ausbildung

    Hallo Britta B.,

    da nach Ihrer Schilderung das Praktikum vom Senat des Landes Berlin zur staatlichen Anerkennung in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Berufen zwingend vorgeschrieben wird, ist dieses nach unserer Einschätzung analog den Regelungen für vorgeschriebene Nachpraktika zu bewerten. Demzufolge findet der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ und der Personengruppenschlüssel „105“ Anwendung.

    Da es zu einem solchen Sachverhalt nach unserem Kenntnistand noch keine einheitliche Aussage der Spitzenverbände zur Sozialversicherung gibt, empfehlen wir Ihnen, unter Vorlage aller relevanten Unterlagen eine versicherungsrechtliche Stellungnahme bei der zuständigen Krankenkasse anzufordern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

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