Liebes Expertenteam,
ich habe einen Praktikanten, der für 6 Monate bei uns im Haus ein Praktikum im Rahmen seines Studiums (Master) absolviert.
Hierbei handelt es sich um eine vorgeschriebenes Praktikum (Nachpraktikum) im Anschluss an sein Masterstudium Das Teil des Studienganges an einer Universität in Frankreich ist.
Für die Zeit des Praktikums wurde zwischen der Universität und dem Unternehmen eine Praktikumsvereinbarung abgeschlossen die beinhaltet:
"Der Praktikant studiert derzeit für den Abschluss: Master ... im letzten Studienjahr." sowie "Der Praktikant behält seinen Studentenstatus und untersteht der Aufsicht des für Praktika zuständigen Fachbereichs der Universität."
Des Weiteren lassen wir eine Bescheinigung von der Universität ausfüllen, dass der Praktikant während der Zeit des Praktikums weiterhin Immatrikuliert ist.
Demnach ist er nach meiner Beurteilung in der Sozialversicherung in allen Zweigen befreit (0000) und wird mit dem Personengruppenschlüssel 190 abgerechnet.
Ist meine Beurteilung in dem Fall richtig?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.