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  • 01
    praktikant

    Studentin solviert bei AG ein Praxissemester, erhält jedoch keine Praxisvergütung.

    Sie muß jedoch lt. Arbeitgeber an die Unfallversicherung gemeldet werden.

    Wie muß ich sie schlüsseln?

  • 02
    RE: praktikant

    Hallo Unding,


    ein in einer Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschriebenes Zwischenpraktikum, das während eines Hochschulstudiums absolviert wird, ist kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei.


    Da nach Ihrer Schilderung kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, ist keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ zu erstellen.


    Wie der Nachweis zur Unfallversicherung in einem solchen Fall zu erfolgen hat, sollte mit der zuständigen Berufsgenossenschaft geklärt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam


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