Expertenforum - Praktikant

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Praktikant

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe eine Frage zur Einstellung von einem Praktikanten. Der Praktikant ist ein Student, der in Amerika studiert. Eine Studienbescheinigung liegt vor. Es handelt sich um kein vorgeschriebenes Praktikum. Da das Praktikum nur auf zwei Monate befristet ist, begleitend zur Hochschulausbildung und beim Ausbilder noch kein Praktikum bestanden hat, findet das Mindestlohngesetz keine Anwendung. Nun ist der Praktikant privat krankenversichert.. Ist das ein Problem? Er soll bei einer 40 Std./Woche 1.000,00 € pro Monat bekommen. Somit bin ich aus der Geringverdienergrenze raus und in der Sozialversicherungspflicht - in allen Zweigen der Sozialversicherung.

    Oder: kann ich ihn als kurzfristigen Beschäftigten abrechnen?

    Bin ich dann, wenn ich ihn als kurzfristigen Beschäftigten abrechne, wieder im Mindestlohngesetz drin?


    Mit freundlichen Grüßen

    WS GmbH

     

  • 02
    RE: Praktikant

    Hallo WS GmbH,
     
    Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende ein freiwilliges Praktikum ableisten, gelten aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als „normal“ beschäftigte Arbeitnehmer. Sofern die Kriterien für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sind, ist diese sozialversicherungsfrei zu beurteilen und über die Minijob-Zentrale abzurechnen.
     
    Ihre Frage zur Anwendung des Mindestlohns bei kurzfristig Beschäftigten betrifft das Arbeitsrecht und kann in diesem Forum nicht beantwortet werden. Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.