Expertenforum - Praktikant zur Berufsorientierung ohne Entgelt

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  • 01
    Praktikant zur Berufsorientierung ohne Entgelt

    Ich habe einen Praktikanten zur Berufsorientierung ohne Entgelt, der die Schule bereits abgeschlossen hat. Dieses Praktikum ist freiwillig ohne schulischen Hintergrund. Wie muss dieser gemeldet werden? Ist dieser sofortmeldepflichtig?

  • 02
    RE: Praktikant zur Berufsorientierung ohne Entgelt

    Guten Tag,
     
    da es sich in Ihrem Fall um ein „Orientierungspraktikum“ (freiwilliges Praktikum) handelt, ist dieses im sozialversicherungsrechtlichen Sinn grundsätzlich wie ein „normales“ Beschäftigungsverhältnis zu beurteilen.
     
    Personen, die ein freiwilliges Praktikum ohne Entgeltzahlung absolvieren, sind für dieses „Praktikum“ komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen. Für solche Praktikanten wären somit weder Sozialversicherungsmeldungen (auch keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ für den Bereich der Unfallversicherung) zu übermitteln, noch Beiträge abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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