Guten Tag,
ein zukünftiger Auszubildender von uns absolviert derzeit das Berufsgrundschuljahr (BGJ). Während des BGJ muss er 4 Wochen Praktikum leisten, dies macht er in unserem Betrieb.
Er bekommt für die Praktikumszeit eine Vergütung in Höhe des anteiligen Ausbildungsgehalts für die Tage, an denen er bei uns ist.
Der Praktikant ist Schüler und familienversichert in der Krankenkasse. Seine eigenständige Versicherung läuft erst ab September, wenn die eigentliche Ausbildung beginnt.
Wie ist dieses Praktikum sozialversicherungsrechtlich zu betrachten? Kann er als nur in der Unfallversicherung versichert abgerechnet werden?
Vielen Dank.