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  • 01
    Praktikant während BGJ

    Guten Tag,

    ein zukünftiger Auszubildender von uns absolviert derzeit das Berufsgrundschuljahr (BGJ). Während des BGJ muss er 4 Wochen Praktikum leisten, dies macht er in unserem Betrieb.

    Er bekommt für die Praktikumszeit eine Vergütung in Höhe des anteiligen Ausbildungsgehalts für die Tage, an denen er bei uns ist.

    Der Praktikant ist Schüler und familienversichert in der Krankenkasse. Seine eigenständige Versicherung läuft erst ab September, wenn die eigentliche Ausbildung beginnt.


    Wie ist dieses Praktikum sozialversicherungsrechtlich zu betrachten? Kann er als nur in der Unfallversicherung versichert abgerechnet werden?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Praktikant während BGJ


    Hallo J. Jahnel,
     
    das Berufsgrundschuljahr ist ein einjähriges Vollzeitschuljahr. Voraussetzung hierfür ist der Hauptschulabschluss oder der Abschluss der Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr bzw. Abschluss einer Förderschule. Des Weiteren kann bei erfolgreichem Abschluss die Berufsausbildung um ein Jahr verkürzt werden, sofern diese im selben Berufsfeld erfolgt.
     
    Nach unserem Kenntnisstand legt die Berufsgrundschule die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.


    Das Praktikum stellt sich nach unserer Bewertung somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.
     
    Da hier ein „Entgelt“ gezahlt wird, ist eine Meldung für den Bereich der Unfallversicherung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ an die zuständige Krankenkasse der betreffenden Person zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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