AN bekommt im August und Dezember eine erfolgsabhängige Prämie ausbezahlt.
Ist diese umlagepflichtig?
Fachportal für Arbeitgeber
Kontakt zur AOK
Die Kontaktdaten der AOK unterscheiden sich regional. Bitte wählen Sie Ihre regionale AOK aus, um die passenden Kontaktinformationen zu erhalten.
Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.
AN bekommt im August und Dezember eine erfolgsabhängige Prämie ausbezahlt.
Ist diese umlagepflichtig?
Guten Tag,
Umlagen sind nur vom laufenden Arbeitsentgelt zu erheben. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a SGB IV ist bei der Berechnung der Umlagen gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 AAG nicht zu berücksichtigen.
Provisionen/Prämien, die für die Arbeit in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden, zählen zum laufenden Arbeitsentgelt. Dies gilt auch für Zahlungen in größeren Zeitabständen. Sie sind dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in dem sie erzielt wurden.
Provisionen/Prämien, die ohne Bezug auf bestimmte Entgeltabrechnungszeiträume gewährt werden, gehören zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt. Sie sind beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular