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  • 01
    PKW Versteuerung / einzelne Fahrten Bereitschaftsdienst

    Hallo Experten,

    in der Annahme, dass ein MA während seines Bereitschaftsdienst-Einsatzes Einsätze im Betrieb hat, und mit einem Pool-Auto des Arbeitgebers daher tagtäglich v. Zuhause in die Betriebsstätte und zurück fährt, er ansonsten aber kein Dienst- bzw. Pool-Auto während seiner Tätigkeit (außerhalb der Bereitschaftswoche) nutzt => wie ist die rechtliche Beurteilung hinsichtlich der 1%-Privatfahrt und 0,03%(ggfs. hier dann 0,002%)-Anfahrtsbewertung?

    Danke für eine Einschätzung,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: PKW Versteuerung / einzelne Fahrten Bereitschaftsdienst

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir verstehen den mitgeteilten Sachverhalt so, dass der Arbeitnehmer (nur) während der Bereitschaftswochen ein Dienstfahrzeug erhält, um damit im Einsatzfall den Betrieb zu erreichen (also den Arbeitsweg Wohnung-Betrieb-Wohnung zurückzulegen), ansonsten aber keine Privatnutzung erlaubt ist. Bei Abweichungen bitten wir um Hinweis.


    Die Bewertung als geldwerter Vorteil betrifft in diesem Fall nur den Arbeitsweg (nicht snstige Privatnutzung).


    Möglich ist die Erfassung mit monatlich pauschal 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer oder taggenau mit 0,002 % je tatsächlicher Fahrt. Grundlage ist immer die einfache Entfernung zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Im vorliegenden Fall wird (weil die Nutzung nicht durchgehend, sondern nur in Bereitschaftswochen erfolgt) die taggenaue Erfassung günstiger sein.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: PKW Versteuerung / einzelne Fahrten Bereitschaftsdienst

    Vielen Dank, es wäre natürlich nur angedacht, damit den Anfahrts-Weg zur Betriebsstätte hin- und zurückzulegen, ohne jegliche Privatnutzung => Frage: ist ein Privatnutzungsverbot schriftlich zu deklarieren, um die 1%-Versteuerung auszuschließen, oder wie ist hier die theoretische Vorgehensweise?

    Danke vorab!

    VG

    TOM_MGG

  • 04
    RE: PKW Versteuerung / einzelne Fahrten Bereitschaftsdienst

    Sehr geehrter Fragsteller,


    eine ausdrückliche, schriftlich dokumentierte Regelung zum Umfang der Privatnutzung (nur Nutzung für den Arbeitsweg in Bereitschaftsfällen, keine sonstige Privatnutzung) ist steuerlich empfehlenswert. Ausreichend ist eine entsprechende einseitige Festlegung des AG, deren Kenntnisnahme der AN bestätigt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 05
    RE: PKW Versteuerung / einzelne Fahrten Bereitschaftsdienst

    Vielen Dank.

    Letzte Frage zu dem Thema => falls kein Verzicht auf Privatnutzung deklariert werden würde, gibt es auch eine Möglichkeit anstatt der 1% Pauschalmethode eine Einzelbewertung für Privatfahrten nur für z.B. die eine Bereitschaftswoche in die Abrechnung einfließen zu lassen?

    (so wie 0,002% anstatt pauschal 0,03% bei den Kilometern)

    Vielen Dank vorab!

    VG

  • 06
    RE: PKW Versteuerung / einzelne Fahrten Bereitschaftsdienst

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn eine Privatnutzung erlaubt ist und die Pauschal-Besteuerung (1% Bruttolistenpreis monatlich) nicht gewünscht ist, besteht lohnsteuerlich nur die Möglichkeit der konkreten Erfassung der Privatnutzung mit anschließender Kostenaufteilung (Fahrtenbuch-Methode). Eine tägliche Pauschalierung ist (anders als bei der Bewertung des Arbeitswegs) nicht zugelassen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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