Hallo Experten,
in der Annahme, dass ein MA während seines Bereitschaftsdienst-Einsatzes Einsätze im Betrieb hat, und mit einem Pool-Auto des Arbeitgebers daher tagtäglich v. Zuhause in die Betriebsstätte und zurück fährt, er ansonsten aber kein Dienst- bzw. Pool-Auto während seiner Tätigkeit (außerhalb der Bereitschaftswoche) nutzt => wie ist die rechtliche Beurteilung hinsichtlich der 1%-Privatfahrt und 0,03%(ggfs. hier dann 0,002%)-Anfahrtsbewertung?
Danke für eine Einschätzung,
VG
TOM_MGG