Sehr geehrte Damen und Herren,
zwischen AG und AN ist bzgl. Gehalt eine Stundenvergütung vereinbart sowie "zusätzlich erhält der AN eine variabel Umsatzbeteiligungsvergütung". Es gibt keine weiteren Ausführungen zur Berechnungen und zu den Zahlungsmodalitäten der Umsatzbeteiligung. Bislang wurde diese monatlich berechnet (schwankende Höhe) und ausgezahlt. Auf Nachfrage teilt der AG zur Berechnung der Umsatzbeteiligung mit: "[...] hängt diese Zahlung ungefähr von der Anzahl der Arbeitstagen, die Auftragslage, Frau X allgemeines Engagement sowie neue Patientin, die durch Frau X gewonnen werden."
Ich gehe nun davon aus, dass auch hier die "Phantomlohnproblematik" greift (da anzunehmen ist, dass Krankheits-/Urlaubs- und Feiertage die Umsatzbeteiligung an sich schmälern)
und zwar auf Basis der gelebten Praxis. Ich würde nun annehmen, dass für Urlaubstage auf Basis der letzten 3 Monate und für Krankheitstage auf Basis der letzten 12 Monate (bzw. der bisherigen Beschäftigungszeit von wenigen Monaten) auch eine Lohnfortzahlung für entgangene Umsatzbeteiligung zu leisten ist, auch wenn die vertragliche Formulierung hier sehr schwammig ist. Würden Sie das genauso sehen?
Für Ihre Rückmeldung danke ich!