Guten Tag,
wir haben eine Interessentin für ein Praktikum. Sie hat das berufliche Gymnasium vom Schulteil abgeschlossen. Für den endgültigen Abschluss wird ein einjähriges Praktikum verlangt. Schulbescheinigung siehe unten.
Das Praktikum soll im Dezember beginnen (Gastronomie), 5 Tage Woche 40 Stunden/Woche ca. EUR 1.700 brutto, 12 Monate.
Gehe ich recht in der Annahme das ich hier mit PGS 105 melde und kein Mindestlohn zahlen muss? Muss nach dem Praktikum das Praktikumszeugnis und das Abschlusszeugnis der Schule in die Personalakte für die SV Prüfung?
Bescheinigung der Schule:
MARIANUM
Kloster Hegne
Bescheinigung über Schulbesuch
Die Schülerin
geboren am
Anschrift
besuchte im Schuljahr 2025/2026 SG1a
der Schulart: Berufliches Gymnasium der sozial- und
gesundheitswissenschaftlichen Richtung - ProfiI Soziales
in unserem Hause.
Der Schulbesuch begann am 01.08.2024 und endete am 29.O7.2026.
Frau hat den schulischen Teil der Fachhochschulreife erfolgreich abgeschlossen.
Ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Schute hat der o. g, Antragsteller von sich aus dem Empfänger dieser Bescheinigung mitzuteilen, eine gesonderte Nachricht durch die Schute erfolgt nicht.
Bestätigung
Die Fachhochschulreife besteht aus zwei Elementen: dem schulischen und dem
berufsbezogenen Teil.
Nach dem erfolgreichen Bestehen des schulischen Teils folgt der berufsbezogene TeiI z.B.
in Form eines mindestens einjährigen Praktikums.
Dem Gymnasium werden entsprechende Arbeitszeugnisse oder Leistungsnachweise nach
Abschluss der praktischen Tätigkeit vorgelegt. Nach Prüfung der Unterlagen stellt die Schule
das Zeugnis der Fachhochschulreife aus.
Danke für Ihre Mühe.
Gruss
Markus Vecek