Sehr geehrte Damen und Herren! Beschäftigung eines Auszubildenden im Bundesland Sachsen mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1112 in der Sozialversicherung
Für unseren Auszubildenden im Bundesland Sachsen wurde der Beitragsgruppenschlüssel 1112 vergeben. Der Schlüssel „2“ in der Pflegeversicherung wurde gewählt, da der Auszubildende zusätzlich eine Waisenrente von der Deutschen Rentenversicherung erhält. Laut Rentenbescheid ist der Auszubildende beihilfeberechtigt.
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt ca. 1.500,00 € brutto. Der Auszubildende hat das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet und es besteht keine Elterneigenschaft.
Wie ist in diesem Fall die Beitragsberechnung zur sozialen Pflegeversicherung vorzunehmen? Insbesondere wird um Erläuterung der Aufteilung der Pflegeversicherungsbeiträge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebeten.
Welche Besonderheiten ergeben sich dabei aufgrund der Beihilfeberechtigung, des Bezugs einer Waisenrente sowie des Alters des Auszubildenden und dass das Ausbildungsverhältnis bei einem Arbeitgeber im Bundesland Sachsen besteht?
Für Ihre Bemühungen bedanken wir uns im Voraus.