Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Pflegeversicherung und Adoption

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AN ist leiblicher Kindesvater. Dieser hat der Adoption des Kindes durch den neuen Lebenspartner der Mutter zugestimmt. Ist dieses Kind trotzdem bei Ihm hinsichtlich des

    Pflegeversicherungsbeitrages zu berücksichtigen?


    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Pflegeversicherung und Adoption

    Guten Tag,
     
    während eine einmal begründete Elterneigenschaft Mitglieder dauerhaft vom Beitragszuschlag für Kinderlose ausnimmt, kann die Elterneigenschaft im Sinne der Regelungen zu den Beitragsabschlägen wieder entfallen.
     
    Dies ist insbesondere bei leiblichen Eltern zum Zeitpunkt der Zustellung des Adoptionsbeschlusses an den/die Annehmenden der Fall.
     
    In dem von Ihnen geschilderten Fall bleibt die Elterneigenschaft in Bezug auf den Beitragszuschlag bestehen. Eventuell bestehende Beitragsabschläge enden, gegebenenfalls auch rückwirkend, mit der Adoption.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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