Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Pflegeunterstützungsgeld

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    einer unserer Mitarbeiter hatte zur Pflege eines nahen Angehörigen die kurzzeitige Arbeitsverhinderung von zehn Tagen nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch genommen. Er hat nun eine Bescheinigung über die Auszahlung des Pflegeunterstützungsgelds zur Vorlage beim Arbeitgeber erhalten. Ist es notwendig, dass diese Entgeltersatzleistung im Lohnkonto des Mitarbeiters hinterlegt wird, auch wenn für die übrigen Kalendertage im Monat anteiliges Gehalt gezahlt wurde? Wenn ja, muss der Brutto- oder der Nettobetrag des täglichen Pflegeunterstützungsgeld eingepflegt werden?

  • 02
    RE: Pflegeunterstützungsgeld

    Guten Tag,
     
    nach unserem Verständnis gehört die Bescheinigung über das Pflegeunterstützungsgeld in den entsprechenden Lohnabrechnungsmonat des Mitarbeiters.
    Der Bruttobetrag der Ersatzleistung muss eingepflegt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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