Hallo liebes Team,
können Sie mir sagen, ob eine Entgeltumwandlung für ein Fahrradleasing des Arbeitsnehmers über den Arbeitgeber bei der normalen Pfändung und der Unterhaltspfändung eine Rolle spielt? Also wird der volle (oder anteilige) Betrag der Entgeltumwandlung abgezogen bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens, oder bleibt dieser Betrag unberücksichtigt?
Viele Grüße und vorab vielen Dank