Expertenforum - pfändbares Einkommen mit Entgeltumwandlung Jobrad

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  • 01
    pfändbares Einkommen mit Entgeltumwandlung Jobrad

    Hallo liebes Team,


    können Sie mir sagen, ob eine Entgeltumwandlung für ein Fahrradleasing des Arbeitsnehmers über den Arbeitgeber bei der normalen Pfändung und der Unterhaltspfändung eine Rolle spielt? Also wird der volle (oder anteilige) Betrag der Entgeltumwandlung abgezogen bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens, oder bleibt dieser Betrag unberücksichtigt?


    Viele Grüße und vorab vielen Dank

  • 02
    RE: pfändbares Einkommen mit Entgeltumwandlung Jobrad

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage zum pfändbaren Einkommen betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihre Frage in der Rubrik „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ eingestellt wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht verschoben. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: pfändbares Einkommen mit Entgeltumwandlung Jobrad

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Nutzungsmöglichkeit des Jobrades ist grundsätzlich nicht pfändbar.


    Man wird aber die Zurverfügungstellung des Jobrades als sogenannte Naturalleistung verstehen müssen. Diese Naturalleistungen werden auf den unpfändbaren Betrag der Vergütung angerechnet. Damit ist also ein Teil der unpfändbaren Vergütung „abgedeckt“. Der darüber hinausgehende Teil der Arbeitsvergütung „in Geld“ kann dann gepfändet werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: pfändbares Einkommen mit Entgeltumwandlung Jobrad

    Vielen Dank für die Antwort,


    ich muss aber nochmal nachfragen. Das Jobrad hat der Mitarbeiter nur über die Leasingmethode. Heißt, er verringert damit ja sein Einkommen, welcher für die Pfändung herangezogen wird. Daher war die Frage, ob die Entgeltumwandlung und die Versteuerung des geldwerten Vorteils mit anzurechnen sind oder bei der Pfändung tatsächlich das Entgelt verringern. Vielleicht können sie mir das noch beantworten.


    Viele Grüße

  • 05
    RE: pfändbares Einkommen mit Entgeltumwandlung Jobrad

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Soweit ersichtlich, liegen bislang keine gerichtlichen Entscheidungen zu Ihrer Frage vor.


    Meines Erachtens reduziert die Entgeltumwandlung den pfändbaren Betrag. Allerdings ist die Vereinbarung der Entgeltumwandlung mit hoher Wahrscheinlichkeit nur zulässig, wenn die Pfändung im Vereinbarungszeitpunkt noch nicht bestanden hat.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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