Hallo liebes Expertenteam,
wir haben einen Beschäftigten, der als Sachbearbeiter eingestellt ist, und der bereits eine Pension bezieht. Grundsätzlich hat er auch Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung, bezieht derzeit aber noch keine. Welcher Personengruppenschlüssel ist hier anzuwenden? Trifft hier auch die 119 zu?
Fällt er auch unter die Aktivrente, weil er eine Pension bezieht oder hat er keinen Anspruch darauf, weil er aus der gesetzl. Versicherung noch keine Rente bezieht?
Vielen Dank und freundliche Grüße