Sehr geehrte Damen und Herren,
ein bisher hauptamtlicher 1. Bürgermeister (geb. 1967) ist nach seiner Amtszeit wieder an seinen Arbeitsplatz zurückgekehrt. Er bezieht beamtenrechtliche Versorgungsbezüge und ist privat versichert. Wir würden ihn mit PGr 120 und den Beitragsgruppen 0310 anmelden. Ist das korrekt?
Muss der Beitragszuschuss für alle in der privaten Versicherung angemeldeten Personen gewährt werdenoder nur für den Beschäftigten?
Vielen Dank für Ihre RÜckmeldung