Personalfall hatte eine Vorbeschäftigung bis 30.06.2026 (mtl. 5000 € und Einmalzahlung 3.833,41 € in 06/26).
Bei der Wiedereinstellung zum 01.10.2026 (mtl. 900€ - über 55 weiterhin in der privaten Kranken-/ und Pflegeversicherung versichert mtl. 674 €) wird die SV-Luft aus dem ersten Beschäftigungsverhältnis berücksichtigt.
Durch die Permanenzberechnung erhält der Arbeitnehmer für Oktober den halben KV-Beitrag als Zuschuss, ab November 2026 ändert sich der Zuschuss auf rund 140,00 Euro, und im Dezember 2026 werden 76,05 Euro (8,45 % von 900,00 Euro).
Unserer Auffassung ist die Zuschusszahlung nach § 257 SGB V an das konkrete Beschäftigungsverhältnis gebunden (das erste Beschäftigungsverhältnis rechtlich und sozialversicherungsrechtlich diesbezüglich abgeschlossen; seine Entgelte (einschließlich Einmalzahlungen) sind nur für die dort liegenden Abrechnungszeiträume relevant. Ab 01.10.2026 entsteht ein neues Beschäftigungsverhältnis. Für den Zuschuss zur PKV ab diesem Zeitpunkt gilt: Grundlage sind die ab 01.10.2026 erzielten laufenden Entgelte und neue Einmalzahlungen, die diesem neuen Beschäftigungsverhältnis zugeordnet werden.
Somit dürfte der Personalfall u.E. ab 01.10.2026 wie ein Neueingestellter nur 76,05 € (Durchschnitt der ges. erm. Krankenversicherung von 900,00 Euro) monatlich erhalten.
Ist unsere Auffassung korrekt?