Hallo liebes Expertenteam,
wir beschäftigen einen pensionierten Beamten als Minijobber.
Durch eine Überschreitung der Minijobgrenze (sie war leider nicht unvorhersehbar) muss er sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden.
Welcher SV-Schlüssel ist für ihn zu verwenden?
Wenn eine Überschreitung der Minijobgrenze erfolgt, was Sozialversicherungspflicht zur Folge hat, nach welcher Zeit kann wieder auf einen Minijob zurück gewechselt werden?
Kann auch nur ein einzelner Monat sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden?
Nun hat der Mitarbeiter im aktuellen Monat die Minijobgrenze überschritten, was sich erst im Nachhinein herausgestellt hat. Die Überschreitung war nicht unvorhersehbar.
Danke sehr für Ihre Unterstützung und viele Grüße!