Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Pensionierter Beamter hat Nebentätigkeit

    Hallo liebes Expertenteam,


    wir beschäftigen einen pensionierten Beamten als Minijobber.


    Durch eine Überschreitung der Minijobgrenze (sie war leider nicht unvorhersehbar) muss er sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden.


    Welcher SV-Schlüssel ist für ihn zu verwenden?


    Wenn eine Überschreitung der Minijobgrenze erfolgt, was Sozialversicherungspflicht zur Folge hat, nach welcher Zeit kann wieder auf einen Minijob zurück gewechselt werden?

    Kann auch nur ein einzelner Monat sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden?


    Nun hat der Mitarbeiter im aktuellen Monat die Minijobgrenze überschritten, was sich erst im Nachhinein herausgestellt hat. Die Überschreitung war nicht unvorhersehbar.


    Danke sehr für Ihre Unterstützung und viele Grüße!


     

  • 02
    RE: Pensionierter Beamter hat Nebentätigkeit

    Ich möchte noch hinzufügen, dass der bereits wegen Krankheit pensionierte Beamte 1969 geboren wurde.

  • 03
    RE: Pensionierter Beamter hat Nebentätigkeit

    Hallo Frau Ostermeier,
     
    aufgrund Ihrer Schilderung gehen wir davon aus, dass es sich hier um einen beschäftigten  pensionierten Beamten handelt, der eine „Pension wegen Dienstunfähigkeit“ bezieht.
     
    Für dienstunfähige Pensionäre, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603,00 €) ausüben, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ (Personengruppenschlüssel „101“).
     
    Dies gilt auch, sofern die Geringfügigkeitsgrenze nur einmalig für einen Monat überschritten werden sollte. Wird das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt ab dem Folgemonat die Grenze wieder dauerhaft unterschreiten, ist die Beschäftigung ab diesem Zeitpunkt wieder geringfügig entlohnt zu beurteilen.  
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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