Guten Tag,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer unseres Unternehmens mit gewöhnlichem Beschäftigungsort in Deutschland reist für eine kurzfristige Dienstreise in die USA. Der Aufenthalt ist auf ca. 2 Wochen begrenzt. Nach Abschluss der Dienstreise kehrt der Mitarbeiter an seinen deutschen Arbeitsplatz zurück.
Wir möchten sicherstellen, dass der Mitarbeiter während des Aufenthalts weiterhin ausschließlich den deutschen Rechtsvorschriften der Sozialversicherung unterliegt.
Hierzu haben wir folgende Fragen:
1. Ist für einen kurzfristigen dienstlichen Aufenthalt in den USA eine Bescheinigung nach dem deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen zu beantragen?
2. Falls ja, welche Bescheinigung ist erforderlich und bei welcher Stelle ist diese zu beantragen?
3.Sind darüber hinaus weitere sozialversicherungsrechtliche Meldungen oder Anträge notwendig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Amelie Stauder