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  • 01
    Pausen gem. Arbeitszeitgesetzt vs. Teildienste

    Guten Tag,

    bei uns kommt es hin und wieder vor das Kollegen Teildienste absolvieren.

    Als Beispiel:

    Slot 1 8.30 bis 13 Uhr -> 4,5h

    Slot 2: 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr -> 4h

    Zwischen den 2 Slots existiert keine Zeiterfassung oder Pausenbuchung im System.


    Sind die 2 Slots somit eigenständig zu betrachten (2x jeweils unter 6h, also keine Pausenpflicht)? Oder muss hier noch etwas anderes beachtet werden?

  • 02
    RE: Pausen gem. Arbeitszeitgesetzt vs. Teildienste

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Anfrage.


    Die Unterbrechung der Arbeitsleistung in Ihrem Fall in der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:30 Uhr kann als Pausenzeit im Sinne des § 4 ArbZG angeordnet werden. Damit wird dann jedenfalls dem gesetzlichen Erfordernis gemäß § 4 Satz 1 ArbZG Genüge getan.


    Für die maximal zulässige Dauer der täglichen Arbeitszeit ist auf den 24 Stundenzeitraum abzustellen, der mit der Tätigkeitsaufnahme um 08:30 Uhr beginnt und 24 Stunden später endet. In Ihrem Beispiel danach zwar die grundsätzlich zulässige werktägliche Arbeitszeitdauer von 8 Stunden überschritten. Allerdings ist nach § 3 Satz 2 ArbZG eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit (bis zu 10 Stunden) zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt wiederum 8 Stunden erreicht werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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