Eine Studentin möchte vor Beginn ihres Masterstudiums (die Immatrikulation im Masterstudiengang ist bereits erfolgt) ein dreimonatiges Orientierungspraktikum bei uns absolvieren. Für das Praktikum soll sie eine Vergütung von 520 EUR erhalten.
Dazu ergeben sich folgende Fragen:
Sind die Kriterien für ein Orientierungspraktikum erfüllt?
Muss der Mindestlohn berücksichtigt werden?
Unter welchem Personengruppenschlüssel (BGS) muss die Studentin bei der Sozialversicherung gemeldet werden?